Die Aufbewahrungspflicht ist programmseitig mit der V3.1.0 auf min. 10 Jahre angehoben worden. In früheren Versionen war das auf min. vier Jahre festgelegt. Grundsätzlich kann man das selbst über die Datenbank-Einstellung der Archiv-Datenbank steuern.
Grundsätzlich gilt, dass in der V3.1.0 technisch alles auf min. 10 Jahre festgelegt ist, auch falls ein geringerer Wert im Einstellungsdokument angegeben ist. Allerdings ist es zu empfehlen diesen auch auf 10 Jahre anzuheben. Falls versehentlich eine alte Version eingespielt wird, könnte der alte Werte (min. 4 Jahre) dann doch greifen und Dokumente löschen.
Das Löschen der Dokumente kann natürlich auch deaktiviert werden. Dazu muss einfach der Lösch-Agent der Archiv-Datenbank deaktiviert werden.